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Winterdienst für den Betrieb

Winterdienst für den Betrieb: Darauf sollten Sie achten

Wer einen Betrieb hat, braucht einen zuverlässigen Winterdienst, der alle Wege im und um den Betrieb von Schnee und Eis befreit. Als Arbeitgeber haben Sie eine Obhuts- und Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern, als Anlieger müssen Sie für die Sicherheit auf den öffentlichen Straßen sorgen. Ein guter Winterdienst nimmt Ihnen diese Sorgen ab.

Winterdienst: diese Preise sind zu erwarten

Üblicherweise fällt eine monatliche Pauschale für die Bereitschaft an, den Winterdienst bei Bedarf sofort auszuführen. Ihre Höhe hängt von der Größe des Geländes und dem Umfang der Arbeiten ab. Für das Räumen und Streuen sind in der Regel je Einsatz zwischen 80 Cent und 3,50 Euro üblich.

Die Preise hängen unter anderem von der Zugänglichkeit und dem Aufwand ab. Für Einsätze an Wochenenden oder an Feiertagen berechnen wir in der Regel Zuschläge

Warum einen Winterdienst in Berlin buchen

Laut dem deutschen Wetterdienst schneit es in Berlin lediglich alle fünf Jahre. Der Wetterkanal kachelmannwetter.com wertete das Wetter über einen Zeitraum von 30 Jahren aus und kam zu dem Ergebnis, dass es in Berlin knapp 18 Tage im Jahr gab, an denen mehr als 5 cm Schnee gefallen ist. Es schneit zwar selten, aber es kann zu starkem Schneefall kommen. Sie brauchen daher einen Winterdienst in Berlin, der sofort einsatzbereit ist.

Tipp: Lassen Sie sich ein Angebot von Hofer unterbreiten. Wir sind besonders günstig, wenn wir das ganze Jahr für Sauberkeit im Betrieb sorgen dürfen.

Übliche Leistungen eines professionellen Winterdienstes

  • Beseitigen von Schnee und Eis auf Gehwegen und Straßen.
  • Streuen mit abstumpfendem Material, um Glätte zu verhindern oder zu beseitigen.
  • Reinigen der Wege von Streugut und Entsorgung des Materials
  • Bei Bedarf Abtransport des Schnees und Lagerung.

Winterdienst: Kosten, die als Betriebsausgaben gelten

Sie sind nach § 3 und § 4 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) sowie § 2 DGUV V1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verpflichtet, ihre Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände vor unnötigen und behebbaren Gefahren zu schützen. Außerdem haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Aus diesem Grund sind die Kosten für den Winterdienst Ausgaben, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich sind. Sie können sie in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzen.

Hinweis: Ist Winterdienst eine haushaltsnahe Dienstleistung?

Der Teil der Kosten, der durch das Räumen von privat genutzten Wegen entsteht, gehört nicht zu den Betriebsausgaben. Sie können den Betrag aber als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen.

Was bedeutet Schild kein Winterdienst? Befreit es von der Räumpflicht?

Das Schild zeigt lediglich an, dass Sie diesen Bereich nicht von Schnee und Eis befreien. Die Verkehrssicherungspflicht und die Obhuts- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestehen weiter. Sie müssen aber als Arbeitgeber im Betrieb lediglich solche Wege begehbar halten, welche Ihre Arbeitnehmer nutzen müssen, um im Betrieb zu arbeiten. Es reicht, wenn es einen sicheren Weg zu jedem Gebäude gibt. Beliebte Abkürzungen müssen Sie nicht räumen lassen. Hier bietet es sich an, ein Schild aufzustellen, dass es keinen Winterdienst in diesem Bereich gibt.

Lieber einen Profi beauftragen

Sie haften für die Sicherheit im und um den Betrieb, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, denn Sie brauchen einen zuverlässigen Partner, der die Arbeiten übernimmt.

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